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Pharos Infos


Quellensteuer 2024: bitte beachten Sie das neue Grenzgängerabkommen mit Merkblatt !

Ab 2024: Verzicht auf AHV-Freibetrag für Rentner
Personen, die über das Referenzalter hinaus erwerbstätig bleiben, geniessen einen Freibetrag von CHF 1400 pro Monat, auf dem keine AHV/IV/EO-Beiträge abgerechnet werden. Ab 1. Januar 2024 haben Erwerbstätige im Referenzalter jedoch die Möglichkeit auf den Freibetrag zu verzichten.  Mehr dazu unter: Lohnbeiträge an die AHV, IV, EO  / Absatz 16 und Neuberechnung Rente

Jahreabschluss 2023 hier die Anleitung dazu 

Erhöhung der Steuersätze bei der MWST per 1. Januar 2024 Informationen Juli 2023.
Hier der Link zur Information der Eidg. Steuerverwaltung

Anleitung Handhabung MWST ab 2024 in den Pharos-Programmen,
hier der Link zur Anleitung von mdsoft ag