Personen, die über das Referenzalter hinaus erwerbstätig bleiben, geniessen einen Freibetrag von CHF 1400 pro Monat, auf dem keine AHV/IV/EO-Beiträge abgerechnet werden. Ab 1. Januar 2024 haben Erwerbstätige im Referenzalter jedoch die Möglichkeit auf den Freibetrag zu verzichten. Mehr dazu unter: Lohnbeiträge an die AHV, IV, EO / Absatz 16 und Neuberechnung Rente